Welches Ziel verfolgt das Programm?
Chancengleichheit der Geschlechter zu schaffen, ist ein Ziel, das die Ruhr-Universität Bochum für Studierende und Beschäftigte aus allen Bereichen mit großem Nachdruck verfolgt. Die RUB möchte deshalb innovative, Erfolg versprechende Gleichstellungsprojekte fördern. Deshalb stellt das Rektorat einmal jährlich Fördermittel zum Anschub oder zur Fortführung von konkreten Gleichstellungsprojekten auf Antrag zur Verfügung.
Die vorgeschlagene Gleichstellungsmaßnahme kann individueller oder struktureller Natur sein und sollte einen inhaltlichen Konnex zu den Zielvereinbarungen zur Gleichstellung bzw. zum Rahmenplan zur Gleichstellung aufweisen.
Gegenstand des Projektantrags kann auch der innovative Einsatz digitaler Technik zur Umsetzung von Gleichstellungsvorhaben sein.
Wer kann sich bewerben?
Antragsberechtigt sind Fakultäten, Lehrstühle, Dezernate, Abteilungen und weitere Einrichtungen der RUB.
Es sind keine Unterschriften nötig. Eine Zustimmung des Dekanats/der Leitung per E-Mail ist jedoch erforderlich. Fügen Sie diese dem Antrag bei oder lassen Sie den Antrag direkt vom Dekanat/von der Leitung per Mail einreichen.
Eine Antragsberatung durch die zentrale Gleichstellungsbeauftragte wird empfohlen und ist telefonisch oder per E-Mail möglich.
Im Antrag müssen klar herausgearbeitet werden:
- der Bezug zu den Zielvereinbarungen bzw. zum Rahmenplan zur Gleichstellung sowie
- die zu erwartenden Gleichstellungseffekte.
Die Antragsstellenden werden gebeten zu beschreiben, welches Potenzial das Projekt nutzt bzw. welches Defizit es ausgleichen will und wie es sich in die Gleichstellungspolitik der RUB einfügt. Hierbei soll der geplante Projektverlauf dargestellt und erwähnt werden, für welche Gruppe und wie viele Teilnehmenden das Projekt konzipiert ist. Ebenso sind die Höhe der hier beantragten Förderung und die Gesamtkosten des Projektes darzustellen.
Welche Entscheidungskriterien werden für eine Förderung zugrunde gelegt?
Von antragsstellender Seite ist klar darzulegen,
- wie das Projekt strukturell in der Gleichstellungsstrategie der Fakultät bzw. der Einrichtung verankert wird,
- welche konkreten Maßnahmen implementiert werden sollen und welche Effekte zu erwarten sind,
- wie der Erfolg des Projektes überprüft werden soll.
- bei einem Folgeantrag: Evaluation des vorherigen Lore-Agnes-Projekts.
Wer entscheidet über die Förderung?
Die eingegangenen Bewerbungen werden von der Gleichstellungskommission geprüft, die eine Empfehlung an das Rektorat formuliert. Auf dieser Basis entscheidet das Rektorat über die zu fördernden Projekte.
Wie hoch ist die Förderung?
Insgesamt stehen jährlich 150.000 Euro zur Verfügung.
Welche Fristen müssen beachtet werden?
Anträge müssen bis zum 04. Juni 2023 eingereicht werden. Bitte verwenden Sie hierzu das bereitgestellte Formular und schicken Sie Ihren Antrag mit dem Betreff „Antrag Lore-Agnes-Projekt“ an lore-agnes-programm@rub.de.
Antrag Lore-Agnes-Projekt
Wir freuen uns auf Ihre Anträge und beraten Sie gerne im Vorfeld!