Wofür können die Lore Agnes Vision-Mittel verwendet werden?
Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte verwenden die Mittel unter Bezug auf die jeweiligen Zielvereinbarungen ihrer Einrichtung für Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung.
Dezentrale Diversitätsbeauftragte verwenden die Mittel für Maßnahmen zur Förderung von Diversität, Inklusion und Antidiskriminierung.
Die dezentralen Beauftragten erfassen die Bedarfe der jeweiligen Einrichtung und tauschen sich über einrichtungsübergreifende Bedarfe aus. Zur Umsetzung von Maßnahmen wird vorausgesetzt, dass die Einrichtungen einen Eigenanteil bereitstellen. Mittel, welche bereits für die Themenbereiche eingesetzt werden, dürfen im Zuge des Programms nicht gekürzt werden.
Zentrale Beauftragte (Gleichstellung und Antidiskriminierung) verwenden die Mittel für Maßnahmen, die sich an Studierende und/oder die Beschäftigten der zentralen Einrichtungen richten.
Zusammen mehr erreichen: Für themenübergreifende Maßnahmen können Gleichstellungs- und Diversitätsbeauftragte zusammenarbeiten. Auch eine einrichtungsübergreifende Zusammenarbeit ist erwünscht.
Grundsätzlich gilt
Aus den Mitteln kann kein hauptamtliches Personal finanziert werden. Die Aufstockung beziehungsweise Einstellung von studentischen Hilfskräften ist aber möglich.
Bewirtungs- und Repräsentationskosten könnten aus den Mitteln – mit Ausnahme von Kaffee, Wasser, Tee und Gebäck im Rahmen von LAV-Veranstaltungen – ebenfalls nicht finanziert werden.
Beispiele für die Verwendung von LAV-Mitteln:
- Fortbildungsangebote
- Öffentlichkeitsarbeit
- Workshops (und gegebenenfalls damit verbundene Honorarkosten)
Für alle Einrichtungen wird eine Finanzstelle auf Ebene des Dekanats oder der Geschäftsführung eingerichtet. Die Einrichtungen stellen eigenverantwortlich sicher, dass die dezentralen Beauftragten über die Verwendung der Mittel entscheiden. Alle Einrichtungen haben die Möglichkeit, eine Jahresrate anzusparen. Darüber hinaus nicht verausgabte Mittel gehen zurück ans Rektorat.
Die zentralen Gleichstellungsbeauftragten sowie die Antidiskriminierungsbeauftragte beraten bei inhaltlichen Fragen zur Mittelverwendung. Es ist geplant, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die mit Blick auf die Verwendung von LAV-Mitteln weitere Ideen und Impulse entwickelt und bereitstellt.