Glossar
Die Abnahme stellt den Abschluss der Bauleistungen dar – auch wenn regelmäßig im Anschluss noch Restleistungen erbracht und Mängelbeseitigungen durchgeführt werden. Die Abnahme stellt auch einen Gefahrenübergang dar. Nach erfolgter Abnahme muss der Auftraggeber etwaige Mängel nachweisen, vor der Abnahme reicht die einfache Mängelanzeige (Beweislastumkehr).