Glossar
Der Generalplaner (GP) ist einziger Vertragspartner des Bauherrn für die Planung. Er erbringt Planungsleistungen selbst – üblicherweise die Architekturplanung - vergibt aber auch Teile der Leistung an Fachplaner. Auch hier ist der Vorteil für den Bauherrn, dass der GP die Koordination der Gewerke in der Planung übernimmt. Auch hier ist diese Koordinationsleistung üblicherweise mit einem Kostenaufschlag verbunden.