Glossar
Der Generalunternehmer (GU) ist einziger Vertragspartner des Bauherrn für Bauleistungen und erbringt diese selbst, vergibt aber auch Teile der Leistung an Nachunternehmer (Subunternehmer). Der Vorteil für den Bauherrn ist, dass der GU die Koordination der Gewerke auf der Baustelle übernimmt. Diese zus. Leistung schlägt sich jedoch in Form eines sog. GU-Zuschlags nieder.