SiGeKo

Gemäß Baustellenverordnung hat der Bauherr die Sicherheitsmaßnahmen auf der Baustelle zu koordinieren. Mit dieser komplexen und verantwortungsvollen Aufgabe kann der Bauherr zum größten Teil einen sog. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, kurz: SiGeKo, beauftragen. Der SiGeKo überwacht die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften un übernimmt die Koordination der Gewerke im Hinblick auf die Arbeitssicherheit. Der SiGeKo prüft aber auch die Ausführungsplanung dahingehend, dass spätere Arbeiten (z.B. im Rahmen der Wartung und Unterhaltung) sicher durchgeführt werden können.

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