TA-Lärm

Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm ist eine Verwaltungsvorschrift und wird im Rahmen von Genehmigungsverfahren von Gewerbe- oder Industrieanlagen angewendet. Im Zusammenhang mit Baustellen und Baumaßnahmen ist die TA Lärm nicht anzuwenden.

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