TRGS

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene für den Umgang mit Gefahrstoffen wieder. Neben übergreifenden Regelungen wie z.B. „Gefährdungsbeurteilung“ (TRGS 400) oder „Schutzmaßnahmen“ (TRGS 500) sind hier auch schadstoffspezifische Regelungen zu finden: „Asbest“ (TRGS 519), „alte Mineralwolle“ (TRGS 521) oder „Teerprodukte“ (TRGS 551).

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