Die RUB Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt. Ihr Erbe oder Ihr Vermächtnis kann kommt in voller Höhe dem Stiftungszweck zugute. Erbschaftssteuern fallen nicht an.
Es ist Zeit, die Zukunft neu zu denken
Mit der Aufnahme der RUB Stiftung in Ihr Testament unterstützen Sie Forschung und Lehre an der Ruhr-Universität Bochum (RUB) nachhaltig. Ihr Nachlass mehrt das Potenzial der RUB Stiftung und wird Teil des Stiftungsvermögens. Damit zeigen Sie gesellschaftliche Verantwortung und wirken weit über Ihr Leben hinaus.
Die RUB Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt. Ihr Erbe oder Ihr Vermächtnis kann kommt in voller Höhe dem Stiftungszweck zugute. Erbschaftssteuern fallen nicht an.
Sorgen Sie mit Ihrem Testament dafür, dass Ihre Vorstellungen und Werte – auch in der Zukunft – umgesetzt werden!
Wenn Sie sich für eine Testamentsspende entscheiden, unterstützen Sie die Universität als Ganzes. Die Stiftungsgremien entscheiden über die Projektanträge zu wichtigen Themen des Hochschulentwicklungsplans. Jedes Jahr wird ein anderer Förderschwerpunkt ausgeschrieben. Unser Ziel: Exzellente Forschung und Lehre – Made in Bochum.
Sie können aber auch einen konkreten Verwendungszweck vorab festlegen. Vielleicht möchten Sie nur eine einzelne Fakultät bzw. einen Bereich fördern oder längerfristige Projekte, zum Beispiel zur Chancengleichheit junger Talente. Durch Gründung eines Stiftungsfonds können Sie auch ein ganz eigenes Thema ins Leben rufen.
Für ein persönliches und vertrauliches Gespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Auf viele Ihrer Fragen haben wir Antworten. Als Universität können wir Ihnen jedoch keine Rechtsberatung im Erbrecht anbieten. Für verbindliche und ausführliche Informationen empfehlen wir Ihnen ein Notariat oder eine Fachanwaltskanzlei zu kontaktieren.
UV
3/382
44801
Bochum
Weitere Informationen erhalten Sie auch in unserem Testamentsratgeber. Bestellen Sie diesen kostenfrei unter:
Wenn Sie die Ruhr-Universität Bochum (RUB) in Ihrem Testament bedenken möchten, richten Sie Ihre Unterstützung bitte an die RUB Stiftung und benennen Sie diese ausdrücklich als Zuwendungsempfängerin:
RUB Stiftung – Stiftung der Ruhr-Universität Bochum
Universitätsstraße 150
44801 Bochum
Die RUB Stiftung ist registriert bei der Bezirksregierung Arnsberg (Stiftungsaufsichtsbehörde) unter dem Aktenzeichen: 21.13.01-454. Laut ihrer Satzung fördert sie ausschließlich die Ruhr-Universität Bochum. In der RUB Stiftung wird Ihre Zuwendung optimal verwaltet und kann so den bestmöglichen Beitrag zur Förderung von Lehre und Forschung an der Ruhr-Universität Bochum leisten.
Stiftungskonto: GLS Bank
IBAN: DE27 4306 0967 4037 8139 00
BIC: GENODEM1GLS