Prämienprogramm zur Förderung von Studienprogrammen mit Doppel- oder gemeinsamem Abschluss
Die Ruhr-Universität Bochum strebt eine höhere internationale Sichtbarkeit ihrer Studiengänge und die weitere Profilierung ihres Studienangebots an. Zugleich will sie dazu ermuntern, entsprechende Förderprogramme des DAAD, der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH) und der EU stärker zu nutzen und hierdurch sowohl Mittel für die Koordination der Studienprogramme als auch für Stipendien für die Studierenden einzuwerben.
Mit dem hier dargestellten Prämienprogramm wird der erfolgreiche Aufbau von Bachelor- und Masterprogrammen mit Doppel- oder gemeinsamem (‚joint‘) Abschluss (im Folgenden durchgängig ‚Doppelabschluss‘ genannt) und die Antragsstellung in den genannten Förderinstrumenten gefördert, denn die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme mit internationalen Partneruniversitäten leistet in hervorragender Weise die Verzahnung von Lehre, Auslandserfahrung der Studierenden, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und Curriculum-Entwicklung.
Das Programm richtet sich an alle Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der RUB, die in Kooperation mit einer oder mehreren Partneruniversitäten und in Abstimmung mit ihren Fakultäten einen neuen internationalen Bachelor- oder Masterstudiengang mit Doppel- oder gemeinsamem Abschluss einrichten oder eine schon bestehende Kooperation (etwa eine strukturierte Studierendenmobilität) mit einer oder mehreren Partneruniversitäten entsprechend ausbauen wollen und hierzu Anträge in den Förderprogrammen der genannten Institutionen stellen.
Maßgebend für eine Förderung ist, dass die Studienprogramme neben der Auslandserfahrung der Studierenden einen klaren curricularen Mehrwert durch die Kooperation erkennen lassen. Maßnahmen zur Ansprache und Gewinnung von Studierenden und zur Sicherung der Nachhaltigkeit des Studienangebots sind im Antrag zu dokumentieren.
Es werden zwei verschiedene, in der Höhe identische Prämien ausgelobt: Die Prämie „Vorbereitung“ und die Prämie „Etablierung“.
Voraussetzung für die Gewährung einer Prämie ist
oder
Ein Studienprogramm kann maximal zweimal (einmal in der Phase „Vorbereitung“ und einmal in der Phase „Etablierung“, s.o.) prämiert werden. Darüber hinaus wird für etwaige Verlängerungen einer Förderzusage der Geberorganisation oder für Überarbeitungen und / oder Erweiterungen von bereits prämierten Studienangeboten keine zusätzliche Prämie bereitgestellt.
Die ausgewählten Programme gehen ggf. in das Normalverfahren für die Einrichtung von Studiengängen über, mit entsprechender Einbeziehung interner Gremien.
Erfolgreichen Antragsstellerinnen und Antragsstellern wird eine intensive Begleitung beim Aufbau des entsprechenden Masterprogramms und beim Verfassen möglicher Förderanträge an die genannten Geberorganisationen geboten.
Die Höhe der Prämie beträgt jeweils 5.000€.
Beachten Sie bitte, dass der Förderantrag an die Geberorganisation dem Dezernat 1 spätestens 14 Tage vor der Einreichfrist der jeweiligen Geberorganisation vorliegen muss.
Die Beantragung einer Prämie muss zudem in einem deutlichen zeitlichen Zusammenhang mit der Einreichung des Förderantrages bei der Geberorganisation bzw. der Bewilligung der Förderung durch die Geberorganisation stehen. D.h. die Beantragung einer Prämie soll innerhalb von drei Monaten nach Einreichung des Antrags (Vorbereitung) bzw. dem Eintreffen der Bewilligung (Etablierung) erfolgen.
Wir freuen uns auf Ihre Anträge!