Der Betrieb der Baugeräte und Baumaschinen, die gewählten bzw. notwendigen Bauverfahren produzieren Schallemissionen und Schwingungen.
Neben der Schallübertragung über die Luft (Luftschall) werden Schallwellen auch über Bauteile, z.B. hinreichend starre Verbindungen zwischen Konstruktionen in der Abbruchzone und dem Bereich der jenseits der Abbruchgrenze, übertragen (Körperschall).
Körperschallwellen sind letztlich auch Schwingungen, die wie Erschütterungen z.B. aus dem Einsatz von hydraulischen Meißeln, über Bauteilverbindungen aber auch über das Erdreich übertragen werden können.
Sowohl für Schallimmissionen als auch Einwirkungen aus Schwingungen sind in entsprechenden Normenwerken, als auch in Richtlinien, Verwaltungsvorschriften etc. Vorgaben abzuleiten, die durch den Baubetrieb eingehalten werden müssen.
Bzgl. der baudynamischen Immissionen wird aufgrund der besonderen Anforderungen im Gebäude NB unterschieden zwischen den zulässigen Einwirkungen auf Menschen und Gebäude sowie und den Einwirkungen auf schwingungs-empfindliche Geräte bzw. Experimentaufbauten.
Die Bewertung der Einwirkungen aus Baulärm werden auf u.a. Basis der AVV Baulärm sowie der ASR A3.7 und der VDI 2719 vorgenommen.
Bei der Bewertung der zu erwartenden Einwirkungen aus Erschütterungen werden u.a. die DIN 4150 T2, sowie die VDI-Richtlinie 2038 zu Grunde gelegt. Letztere dient insbesondere der Bewertung im Hinblick auf den Betrieb der Labore und deren Einrichtungen.