Schadstoffsanierung und Rückbau des GC-Komplexes sowie auch die abschließende Baugrubenerstellung und -sicherung mittels Verbauwänden sind notwendigerweise mit dem Einsatz schweren Gerätes verbunden. Insbesondere der Abbruch der massiven Ortbetonkonstruktionen in den Untergeschossen inkl. Fundamenten, der Treppenhauskerne und des Hörsaalkomplexes wird nur mit dem Einsatz von hydraulischen Hämmern/Meißeln, Abbruchzangen/Pulverisierern, Schrottscheren und Betonsägen möglich sein.
Als Vorgabe für das Abbruchkonzept des Generalplaners und damit auch für die Ausschreibungsunterlagen sind in Abstimmung mit der RUB umfangreiche Vorgaben formuliert worden, um die Beeinträchtigungen der anliegenden Nutzungen aus dem Baustellenbetrieb auf das notwendige Minimum zu reduzieren.
Hierzu wurden, u.a. auf Basis der Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem Rückbau des IA-IB-Komplexes, durch Sachverständige für Schall sowie Baudynamik Gutachten erstellt, die als Vorgaben in die Ausschreibungen eingingen. Beispielsweise dürfen bestimmte Geräte oder Geräteklassen nicht oder nur in bestimmten Zonen oder unter Einhaltung von Mindestabständen eingesetzt werden. Vergleichbares gilt für die Auswahl von Bauverfahren.
In den Bereichen, in denen schwere Geräte jedoch direkt an der Abbruchgrenze eingesetzt werden müssen, werden Überschreitungen der jeweiligen Grenzwerte jedoch aller Voraussicht nach nicht vermeidbar sein. Hier werden in enger Abstimmung mit dem Nutzern Schutzmaßnahmen vorgenommen bzw. organisatorische Lösungen erarbeitet. Die Ausschreibungsunterlagen sehen hier unter anderem die Optionen vor, die kritischen Bauarbeiten zur Nachtzeit oder an Wochenenden durchzuführen bzw. in anderen mit der betroffenen Nutzergruppe abgestimmten Zeitfenstern.