FAQ und weitere Infos zum Projekt ENB GC

An dieser Stelle finden Sie Antworten auf regelmäßig gestellte Fragen zum Ersatzneubau GC, sowie ein Glossar rund um die Bautätigkeiten.

Häufige Fragen

Ist der Staub schadstoffbelastet? Erläuterung zu Schadstoffsanierung und Baustellenstaub

Insbesondere bei trockener Witterung in Verbindung mit kräftigem Wind ist eine Staubaufwirbelung auf der Baustellenfläche GC-Komplex nicht immer zu vermeiden.

Das vom Bauherrn mit der sog. Fremdüberwachung der Schadstoffsanierung beauftragte Ingenieurbüro Dr. Stefan Henning GmbH (Dortmund) hat hierzu eine Stellungnahme verfasst, die die Bauabläufe (erst Schadstoffsanierung mit Erfolgsprüfung, dann Abbruch) und die Kontrollmechanismen (Eigenüberwachung des Unternehmers, Fremdüberwachung des Bauherrn, unabhängige Kontrollen der Bauaufsichtsbehörden) erläutert.

Im Ergebnis der Stellungnahme sind die dem Abbruch vorlaufenden Schadstoffsanierungsmaßnahmen vorschriftsgemäß und sorgfältig unter Einhaltung aller anzuwendenden Vorschriften und Schutzmaßnahmen durchgeführt worden. Von einer gesundheitsgefährdenden Belastung der Abbruchmaterialien (und damit eventueller Stäube) ist daher nicht auszugehen.

Wann starten sie Arbeiten und wie lange dauern sie an?

Die Vorbereitungen und Vorarbeiten haben im Juli 2023 begonnen. Mit dem Abbruch im Süden geht es Mitte August 2023 los. Die Baugrube für den Neubau mit Sicherungsmaßnahmen soll etwa im Dezember 2024 fertiggestellt sein.

Wie erfolgt der Abbruch und wie werden die Betonteile zerkleinert?

Die Gebäudeteile, die aus Fertigteilen erstellt sind, im Hochhaus wie auch in den Flachbauten, werden getrennt und mit einem großen Kran abgehoben und auf dem Boden in transportfähige Stücke zerkleinert. Dies erfolgt im südlichen Teil der Innenhöfe mittels hydraulischen Abbruchzangen an Hydraulikbaggern. Pulverisieren meint dabei die Zerkleinerung auf transportfähige Größen und das Freilegen des im Stahlbeton enthaltenen Bewehrungsstahls zur Wiederverwertung. Bei den Ortbetonbauteilen kommen hydraulische Zangen und auch Sägen zum Einsatz. Auf den Einsatz von Meißeln soll wo immer möglich verzichtet werden.

Welche Lärmbelästigung ist zu erwarten?

Bereits vor der Ausschreibung der Abbrucharbeiten ist ein Schallemissionsgutachten erstellt worden. Auch die zu erwartenden Erschütterungen sind untersucht worden. Die Erkenntnisse sind in die Ausschreibung eingeflossen um nur möglichst störungsarme Geräte und Bauverfahren zuzulassen. In bestimmten Bauphasen werden aber Überschreitungen nicht zu vermeiden sein. Hier werden dann organisatorische Lösungen mit den Anliegern abgestimmt.

Wie komme ich mit dem Rad oder zu Fuß an der Baustelle vorbei?

Im Süden kann die Baustelle entlang der G-Süd-Südstr. umfahren bzw. umgangen werden. In der G-Nordstr. kann die Baustelle über den Fußweg - das Fahrrad schiebend - passiert werden.

Schallmonitoring
Schallmonitoring

Schall- und Erschütterungsmonitoring

Anlass und Ausgangslage

Schadstoffsanierung und Rückbau des GC-Komplexes sowie auch die abschließende Baugrubenerstellung und -sicherung mittels Verbauwänden sind notwendigerweise mit dem Einsatz schweren Gerätes verbunden. Insbesondere der Abbruch der massiven Ortbetonkonstruktionen in den Untergeschossen inkl. Fundamenten, der Treppenhauskerne und des Hörsaalkomplexes wird nur mit dem Einsatz von hydraulischen Hämmern/Meißeln, Abbruchzangen/Pulverisierern, Schrottscheren und Betonsägen möglich sein.

Als Vorgabe für das Abbruchkonzept des Generalplaners und damit auch für die Ausschreibungsunterlagen sind in Abstimmung mit der RUB umfangreiche Vorgaben formuliert worden, um die Beeinträchtigungen der anliegenden Nutzungen aus dem Baustellenbetrieb auf das notwendige Minimum zu reduzieren.

Hierzu wurden, u.a. auf Basis der Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem Rückbau des IA-IB-Komplexes, durch Sachverständige für Schall sowie Baudynamik Gutachten erstellt, die als Vorgaben in die Ausschreibungen eingingen. Beispielsweise dürfen bestimmte Geräte oder Geräteklassen nicht oder nur in bestimmten Zonen oder unter Einhaltung von Mindestabständen eingesetzt werden. Vergleichbares gilt für die Auswahl von Bauverfahren.

In den Bereichen, in denen schwere Geräte jedoch direkt an der Abbruchgrenze eingesetzt werden müssen, werden Überschreitungen der jeweiligen Grenzwerte jedoch aller Voraussicht nach nicht vermeidbar sein. Hier werden in enger Abstimmung mit dem Nutzern Schutzmaßnahmen vorgenommen bzw. organisatorische Lösungen erarbeitet. Die Ausschreibungsunterlagen sehen hier unter anderem die Optionen vor, die kritischen Bauarbeiten zur Nachtzeit oder an Wochenenden durchzuführen bzw. in anderen mit der betroffenen Nutzergruppe abgestimmten Zeitfenstern.

Normative und gesetzliche Grundlagen

Der Betrieb der Baugeräte und Baumaschinen, die gewählten bzw. notwendigen Bauverfahren produzieren Schallemissionen und Schwingungen.

Neben der Schallübertragung über die Luft (Luftschall) werden Schallwellen auch über Bauteile, z.B. hinreichend starre Verbindungen zwischen Konstruktionen in der Abbruchzone und dem Bereich der jenseits der Abbruchgrenze, übertragen (Körperschall). Körperschallwellen sind letztlich auch Schwingungen, die wie Erschütterungen z.B. aus dem Einsatz von hydraulischen Meißeln, über Bauteilverbindungen aber auch über das Erdreich übertragen werden können.

Sowohl für Schallimmissionen als auch Einwirkungen aus Schwingungen sind in entsprechenden Normenwerken, als auch in Richtlinien, Verwaltungsvorschriften etc. Vorgaben abzuleiten, die durch den Baubetrieb eingehalten werden müssen.

Die Bewertung der Einwirkungen aus Baulärm werden auf u.a. Basis der AVV Baulärm sowie der ASR A3.7 und der VDI 2719 vorgenommen.

Bei der Bewertung der zu erwartenden Einwirkungen aus Erschütterungen werden u.a. die DIN 4150 T2, sowie die VDI-Richtlinie 2038 zu Grunde gelegt. Letztere dient insbesondere der Bewertung im Hinblick auf den Betrieb der Labore und deren Einrichtungen.

Überwachungskonzept

Ähnlich wie in den Projekten IA-IB und NA wird die Abbruchmaßnahme durch ein unabhängiges Monitoring überwacht. Seitens BLB NRW sind Sachverständigenbüros mit einer messtechnischen Begleitung der Bauphase beauftragt worden.

Je nach Art der zu bewertenden Einwirkung werden im Umfeld des GC-Komplexes Immissionspunkte festgelegt, an denen geeignete Messereinrichtungen dauerhaft entsprechende Daten erheben und übermitteln. Die Lage der Punkte ergibt sich zum einen aus den normativen Vorgaben. Im Falle der baudynamischen Einwirkungen sollen aber auch Messpunkte in Abstimmung z.B. mit Labornutzern oder Betreibern sonstiger möglicherweise empfindlicher Infrastruktur (Server etc.) eingerichtet und betrieben werden.

Die gemessenen Daten sollen täglich erhoben, ausgewertet und in ein regelmäßiges Reporting übertragen werden. Die Analyse erfolgt durch die beauftragten unabhängigen Sachverständigen. Neben dem Vergleich der Messwerte mit den Prognosedaten (schalltechnische bzw. baudynamische Bewertung im Rahmen der Abbruchplanung) sollen die Ergebnisse und Erkenntnisse im Bedarfsfalle auch zur Steuerung der Bauarbeiten bzw. Bauverfahren genutzt werden. Für die Bauleitung kann bei Bedarf eine Live- bzw. Online-Bewertung von Probearbeiten eingerichtet werden.

Infoveranstaltung Abbruch

Hier sind die Präsentationen und Dokumente der Infoverastaltung vom 14.08.2023 zusammengestellt.

Präsentationsunterlagen

Artikel als PDF Datei

  • 01 GC Abbruch Agenda Veranstaltung
  • 03 GC Abbruch Schadstoffsanierung IB Dr. Henning
  • 04 GC Abbruch Schall IBU FCP
  • 05 GC Abbruch Verkehrslogistik RUB Dez. 5.II
  • 06 GC Abbruch PORR Becker Abbruchtechnik GmbH
  • 07 GC Abbruch Kommunikation RUB Dez. 5.II
  • 08 GC Abbruch Fragen und Antworten
  • 09 GC Abbruch Protokoll Infoveranstaltung
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