Die Vorbereitungen und Vorarbeiten haben im Juli 2023 begonnen. Mit dem Abbruch im Süden geht es Mitte August 2023 los. Die Baugrube für den Neubau mit Sicherungsmaßnahmen soll etwa im Dezember 2024 fertiggestellt sein.
An dieser Stelle finden Sie Antworten auf regelmäßig gestellte Fragen zum Ersatzneubau GC, sowie ein Glossar rund um die Bautätigkeiten.
Die Vorbereitungen und Vorarbeiten haben im Juli 2023 begonnen. Mit dem Abbruch im Süden geht es Mitte August 2023 los. Die Baugrube für den Neubau mit Sicherungsmaßnahmen soll etwa im Dezember 2024 fertiggestellt sein.
Schadstoffsanierung und Rückbau des GC-Komplexes sowie auch die abschließende Baugrubenerstellung und -sicherung mittels Verbauwänden sind notwendigerweise mit dem Einsatz schweren Gerätes verbunden. Insbesondere der Abbruch der massiven Ortbetonkonstruktionen in den Untergeschossen inkl. Fundamenten, der Treppenhauskerne und des Hörsaalkomplexes wird nur mit dem Einsatz von hydraulischen Hämmern/Meißeln, Abbruchzangen/Pulverisierern, Schrottscheren und Betonsägen möglich sein.
Als Vorgabe für das Abbruchkonzept des Generalplaners und damit auch für die Ausschreibungsunterlagen sind in Abstimmung mit der RUB umfangreiche Vorgaben formuliert worden, um die Beeinträchtigungen der anliegenden Nutzungen aus dem Baustellenbetrieb auf das notwendige Minimum zu reduzieren.
Hierzu wurden, u.a. auf Basis der Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem Rückbau des IA-IB-Komplexes, durch Sachverständige für Schall sowie Baudynamik Gutachten erstellt, die als Vorgaben in die Ausschreibungen eingingen. Beispielsweise dürfen bestimmte Geräte oder Geräteklassen nicht oder nur in bestimmten Zonen oder unter Einhaltung von Mindestabständen eingesetzt werden. Vergleichbares gilt für die Auswahl von Bauverfahren.
In den Bereichen, in denen schwere Geräte jedoch direkt an der Abbruchgrenze eingesetzt werden müssen, werden Überschreitungen der jeweiligen Grenzwerte jedoch aller Voraussicht nach nicht vermeidbar sein. Hier werden in enger Abstimmung mit dem Nutzern Schutzmaßnahmen vorgenommen bzw. organisatorische Lösungen erarbeitet. Die Ausschreibungsunterlagen sehen hier unter anderem die Optionen vor, die kritischen Bauarbeiten zur Nachtzeit oder an Wochenenden durchzuführen bzw. in anderen mit der betroffenen Nutzergruppe abgestimmten Zeitfenstern.
Der Betrieb der Baugeräte und Baumaschinen, die gewählten bzw. notwendigen Bauverfahren produzieren Schallemissionen und Schwingungen.
Neben der Schallübertragung über die Luft (Luftschall) werden Schallwellen auch über Bauteile, z.B. hinreichend starre Verbindungen zwischen Konstruktionen in der Abbruchzone und dem Bereich der jenseits der Abbruchgrenze, übertragen (Körperschall). Körperschallwellen sind letztlich auch Schwingungen, die wie Erschütterungen z.B. aus dem Einsatz von hydraulischen Meißeln, über Bauteilverbindungen aber auch über das Erdreich übertragen werden können.
Sowohl für Schallimmissionen als auch Einwirkungen aus Schwingungen sind in entsprechenden Normenwerken, als auch in Richtlinien, Verwaltungsvorschriften etc. Vorgaben abzuleiten, die durch den Baubetrieb eingehalten werden müssen.
Die Bewertung der Einwirkungen aus Baulärm werden auf u.a. Basis der AVV Baulärm sowie der ASR A3.7 und der VDI 2719 vorgenommen.
Bei der Bewertung der zu erwartenden Einwirkungen aus Erschütterungen werden u.a. die DIN 4150 T2, sowie die VDI-Richtlinie 2038 zu Grunde gelegt. Letztere dient insbesondere der Bewertung im Hinblick auf den Betrieb der Labore und deren Einrichtungen.
Ähnlich wie in den Projekten IA-IB und NA wird die Abbruchmaßnahme durch ein unabhängiges Monitoring überwacht. Seitens BLB NRW sind Sachverständigenbüros mit einer messtechnischen Begleitung der Bauphase beauftragt worden.
Je nach Art der zu bewertenden Einwirkung werden im Umfeld des GC-Komplexes Immissionspunkte festgelegt, an denen geeignete Messereinrichtungen dauerhaft entsprechende Daten erheben und übermitteln. Die Lage der Punkte ergibt sich zum einen aus den normativen Vorgaben. Im Falle der baudynamischen Einwirkungen sollen aber auch Messpunkte in Abstimmung z.B. mit Labornutzern oder Betreibern sonstiger möglicherweise empfindlicher Infrastruktur (Server etc.) eingerichtet und betrieben werden.
Die gemessenen Daten sollen täglich erhoben, ausgewertet und in ein regelmäßiges Reporting übertragen werden. Die Analyse erfolgt durch die beauftragten unabhängigen Sachverständigen. Neben dem Vergleich der Messwerte mit den Prognosedaten (schalltechnische bzw. baudynamische Bewertung im Rahmen der Abbruchplanung) sollen die Ergebnisse und Erkenntnisse im Bedarfsfalle auch zur Steuerung der Bauarbeiten bzw. Bauverfahren genutzt werden. Für die Bauleitung kann bei Bedarf eine Live- bzw. Online-Bewertung von Probearbeiten eingerichtet werden.