Wie sieht die Förderung aus?
Der Wettbewerb fördert die Konzeptentwicklung und -erprobung:
- Beantragt werden können Mittel für Personal- und Sachkosten zur Konzeption und Durchführung von transferorientierten Lehrveranstaltungen oder Modulen. Die Förderung zielt darauf, Lehrende bei der Konzeptionierung und Erprobung neuer Arbeitsformen, Zeitrhythmen oder Bereiche zu entlasten. Der Zeitraum der Förderung erstreckt sich über zwei Semester.
- Personalkosten: Als Entlastungsressource kann eine Stelle nach TV-L 13 mit 19,915 Std./Woche über ein Jahr beantragt werden.
- Sachkosten: Beantragt werden können Mittel für Sachkosten, die zur Umsetzung transferorientierter Lehre und innovativer Praxisprojekte erforderlich sind sowie Mittel für Veranstaltungen. Dabei kann es sich etwa um Kosten für Technik, Referenten und Referentinnen, studentische beziehungsweise wissenschaftliche Hilfskräfte und Verpflegung handeln. Beantragt werden können Sachmittel für projektspezifische Beschaffungen in Höhe von 20.000 Euro.
Wie sieht das Verfahren aus und wer entscheidet über die Förderung?
Die Vergabe erfolgt innerhalb eines wettbewerblichen Verfahrens. Zur Teilnahme nutzen Sie bitte das online bereitgestellte Antragsformular, in dem das Vorhaben, seine Zielgruppe, die curriculare Einbindung in die Lehre und die angebotenen Studiengänge, ein Zeitplan sowie die beantragten Ressourcen dargestellt werden. Zudem sollen erste Überlegungen im Hinblick auf Verstetigungsmöglichkeiten skizziert werden.
Dem Antragsformular kann, falls erforderlich, eine zusätzliche Seite mit Grafiken, Tabellen o.ä. zur näheren Erläuterung beigefügt werden. Weitere Anlageseiten sind, bis auf die beiden Stellungnahmen des Dekanats und der Fachschaft, nicht zugelassen.
Die fächerübergreifend und gruppenparitätisch zusammengesetzte Universitätskommission für Lehre (UKL) berät die Anträge und spricht eine Empfehlung an das Rektorat aus, das über die Förderung entscheidet. Zur Bewertung der Anträge, die eine Nutzung des Makerspace vorsehen, wird die UKL zur externen Beratung Vertreter*innen des Makerspace heranziehen.
Um die Erfahrungen, die während der Erprobung der Lehrformate gesammelt werden, auch für Dritte nutzbar zu machen, werden die Formate evaluiert. Die Evaluation wird die Formate anhand feststehender Kriterien charakterisieren und konkrete Handlungshinweise für einen Transfer liefern.
Welche Antragsfristen müssen beachtet werden?
Der Wettbewerb sieht pro Jahr eine Runde vor. Der Stichtag für die Förderungen vom Sommersemester 2023 bis einschließlich Wintersemester 2023/24 ist der 15.10.2022.
Reichen Sie Ihre Anträge per Mail an universitaetsprogramme-lehre@rub.de unter dem Betreff „Innovative Praxisprojekte“ ein. Bitte informieren Sie auch Ihre Institutsleitung und das Dekanat Ihrer Fakultät über Ihre Antragstellung.
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Wir freuen uns auf Ihre Konzepte und beraten Sie gern im Vorfeld.