Testamentsfundraising
RUB Testamentsfundraiisng

Stiften und Vererben

Sie begeistern sich für die Förderung von jungen Talenten und der Wissenschaft? Sie möchten der RUB jenseits der öffentlichen Mittel langfristig und nachhaltig Möglichkeiten sichern? Durch die Stiftung der Ruhr-Universität Bochum, der RUB Stiftung, bieten wir Ihnen unterschiedlichste Möglichkeiten an, die Weichen für eine vielversprechende Zukunft zu stellen.

Erbschaftsbroschüre RUB

Alle Informationen haben wir Ihnen in einem Ratgeber zusammengestellt. Laden Sie sich gern den Testamentsratgeber herunter. Oder rufen Sie uns an und wir schicken Ihnen einen gedruckten Ratgeber per Post zu: 0234-32 26236.

Stifter*in werden - Ihr Weg zur RUB Stiftung

Stifter*in werden

Eröffnen Sie jungen Talenten Chancen und Forschenden Möglichkeiten. Durch die RUB Stiftung – die Stiftung der Ruhr-Universität Bochum – fördern Sie nachhaltig und dauerhaft. Ihre Zustiftung oder Testamentsspende mehrt das Potenzial der RUB Stiftung.

Wenn Sie langfristig ein bestimmtes Thema fördern oder sich selbst mehr in Projektarbeit einbringen wollen, dann können Sie einen Stiftungsfonds oder eine Treuhandstiftung unter dem Dach der RUB Stiftung einrichten. Ihr gestiftetes Vermögen bleibt dauerhaft erhalten und wird professionell angelegt. Die erwirtschafteten Erträge kommen dem Förderzweck zugute. Sprechen Sie uns an. Gemeinsam mit Ihnen finden wir die passende Form, wie Sie mit Ihren Ideen und Wünschen die RUB langfristig unterstützen können. Gemeinsam mit Ihnen können wir Werte bilden.

Zustiftung

Mit Ihrer Zustiftung mehren Sie das Stiftungsvermögen. Geben Sie Ihren Betrag in das Stiftungsvermögen, bleibt die Substanz als Zustiftung für immer erhalten. Die jährlichen Gesamterträge kommen allen Förderbereichen der Stiftung zugute: Der Forschung, dem Nachwuchs, dem Wissenstransfer, der internationalen und regionalen Vernetzung. Die Stiftungsgremien wählen dafür die förderwürdigen Projekte aus.

Konto für Zustiftungen

RUB Stiftung

GLS Bank
IBAN: DE27 4306 0967 4037 8139 00
BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszweck: Zustiftung + Ihre Adresse

Stiftungsfonds

Der Stiftungsfonds unter dem Dach der RUB-Stiftung ist eine unbürokratische und schnelle Alternative zur eigenen Stiftung. Die Erträge aus dem gestifteten Vermögen fördern das von Ihnen bestimmte Anliegen als einmalige Spende oder als Zustiftung zur Finanzierung laufender Kosten. Ein Stiftungsfonds kann beispielsweise Ihren Namen oder den Namen eines Ihnen nahestehenden Menschen tragen.

Treuhandstiftung und Verbrauchsstiftung

Wenn Sie mit Ihrer Stiftung oder Ihrem Nachlass zum Beispiel ein neues, eigenes Thema auf den Weg bringen oder ein spezielles Forschungsgebiet fördern möchten, empfiehlt sich die Gründung einer Treuhandstiftung unter unserem Stiftungsdach. Ab einem nennenswerten Betrag verwalten und verwenden wir das Sondervermögen in Ihrem oder unter einem sonstigen von Ihnen bestimmten Namen und entsprechend Ihren Vorgaben.

Im Regelfall muss die Stiftung so verwaltet werden, dass die Vermögenssubstanz erhalten bleibt. Möglich ist aber auch eine Verbrauchsstiftung, die nicht nur Erträge, sondern auch Ihr Kapital für die Stiftungszwecke verwendet. Die Laufzeit einer Verbrauchsstiftung ist begrenzt und endet spätestens, wenn der Stiftungszweck erfüllt oder das Kapital aufgebraucht ist.

Vererben - Ihr Erbe in sicheren Händen

Vererben

Sie möchten mit Ihrem Erbe Werte bilden, die bleiben? Dann können wir Sie dabei begleiten. Als erste im Ruhrgebiet gegründete Universität steht die Ruhr-Universität Bochum heute für internationale Spitzenforschung. Mit Ihrem Nachlass eröffnen Sie Spielräume für junge Talente mit Persönlichkeit und Begabung oder für moderne Forschung. Ihre Werte bleiben so über Ihr eigenes Leben hinaus bestehen.

Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen, und treffen Sie wohlüberlegt Ihre Entscheidung. Für ein persönliches, vertrauliches Gespräch geben Sie uns bitte ein Zeichen. Mit Sorgfalt und Respekt kümmern wir uns um Ihr Erbe. Alle wichtigen Informationen haben wir Ihnen in unserer Broschüre zusammengefasst, die wir Ihnen gern zusenden. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.

Mit Ihrem letzten Willen - bleibende Werte bilden

Juristisch gesehen wird zwischen Erben oder Vermächtnis klar unterschieden. Setzen Sie die RUB bzw. unsere Stiftung in Ihrem Testament als Erbin oder Miterbin einer Erbengemeinschaft ein, übernehmen wir Ihre Rechtsnachfolge mit allen Rechten und Pflichten. Möchten Sie hingegen andere Personen als Erben einsetzen, uns aber einen bestimmten Vermögenswert überlassen, handelt es sich um ein Vermächtnis. Dafür infrage kommen Geldbeträge, Immobilien oder Wertpapiere, aber auch Nutzungsrechte oder Lebensversicherungen.

Ein Testament hat immer Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge gilt nur, wenn Sie nichts Anderes bestimmt haben. Der in einem Testament niedergelegte Wille der Erblasser geht dem Gesetz vor und muss von den Hinterbliebenen genauso befolgt werden, wie Sie es verbrieft haben. Damit bestimmen Sie allein, wer was und wie viel aus Ihrem Nachlass erbt. Das können Freunde, Bekannte, Pflegekinder und entfernte Verwandte sein – oder eben auch die Ruhr-Universität Bochum.

Diese Angaben brauchen Sie für Ihr Testament

Wenn Sie die Ruhr-Universität Bochum (RUB) in Ihrem Testament oder in Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung bedenken möchten, richten Sie bitte Ihre Unterstützung an die RUB Stiftung. Bitte benennen Sie die RUB-Stiftung auch ausdrücklich als Zuwendungsempfänger. Die von der Ruhr-Universität Bochum errichtete RUB Stiftung fördert laut ihrer Satzung die Ruhr-Universität Bochum. In der RUB Stiftung wird Ihre Zuwendung optimal verwaltet und kann so den bestmöglichen Beitrag zur Förderung von Lehre und Forschung an der Ruhr-Universität Bochum leisten.

Damit Ihre Zuwendung zugunsten der Ruhr-Universität Bochum bei der RUB-Stiftung auch ankommt, verwenden Sie bitte folgende Bezeichnung des Zuwendungsadressaten:

RUB Stiftung, Universitätsstraße 150, 44801 Bochum (registriert bei der Bezirksregierung Arnsberg unter dem Aktenzeichen: 21.13.01-454)

stiftungsnetzwerk_owerk_21juni2023_5264_Sven Lorenz

Durch die RUB Stiftung fördern Sie nachhaltig und dauerhaft. Ihre Zustiftung oder Testamentsspende mehrt das Potenzial der RUB Stiftung.

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