Stifter*in werden
Eröffnen Sie jungen Talenten Chancen und Forschenden Möglichkeiten. Durch die RUB Stiftung – die Stiftung der Ruhr-Universität Bochum – fördern Sie nachhaltig und dauerhaft. Ihre Zustiftung oder Testamentsspende mehrt das Potenzial der RUB Stiftung.
Wenn Sie langfristig ein bestimmtes Thema fördern oder sich selbst mehr in Projektarbeit einbringen wollen, dann können Sie einen Stiftungsfonds oder eine Treuhandstiftung unter dem Dach der RUB Stiftung einrichten. Ihr gestiftetes Vermögen bleibt dauerhaft erhalten und wird professionell angelegt. Die erwirtschafteten Erträge kommen dem Förderzweck zugute. Sprechen Sie uns an. Gemeinsam mit Ihnen finden wir die passende Form, wie Sie mit Ihren Ideen und Wünschen die RUB langfristig unterstützen können. Gemeinsam mit Ihnen können wir Werte bilden.
Zustiftung
Mit Ihrer Zustiftung mehren Sie das Stiftungsvermögen. Geben Sie Ihren Betrag in das Stiftungsvermögen, bleibt die Substanz als Zustiftung für immer erhalten. Die jährlichen Gesamterträge kommen allen Förderbereichen der Stiftung zugute: Der Forschung, dem Nachwuchs, dem Wissenstransfer, der internationalen und regionalen Vernetzung. Die Stiftungsgremien wählen dafür die förderwürdigen Projekte aus.
Konto für Zustiftungen
RUB Stiftung
GLS Bank
IBAN: DE27 4306 0967 4037 8139 00
BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszweck: Zustiftung + Ihre Adresse
Stiftungsfonds
Der Stiftungsfonds unter dem Dach der RUB-Stiftung ist eine unbürokratische und schnelle Alternative zur eigenen Stiftung. Die Erträge aus dem gestifteten Vermögen fördern das von Ihnen bestimmte Anliegen als einmalige Spende oder als Zustiftung zur Finanzierung laufender Kosten. Ein Stiftungsfonds kann beispielsweise Ihren Namen oder den Namen eines Ihnen nahestehenden Menschen tragen.
Treuhandstiftung und Verbrauchsstiftung
Wenn Sie mit Ihrer Stiftung oder Ihrem Nachlass zum Beispiel ein neues, eigenes Thema auf den Weg bringen oder ein spezielles Forschungsgebiet fördern möchten, empfiehlt sich die Gründung einer Treuhandstiftung unter unserem Stiftungsdach. Ab einem nennenswerten Betrag verwalten und verwenden wir das Sondervermögen in Ihrem oder unter einem sonstigen von Ihnen bestimmten Namen und entsprechend Ihren Vorgaben.
Im Regelfall muss die Stiftung so verwaltet werden, dass die Vermögenssubstanz erhalten bleibt. Möglich ist aber auch eine Verbrauchsstiftung, die nicht nur Erträge, sondern auch Ihr Kapital für die Stiftungszwecke verwendet. Die Laufzeit einer Verbrauchsstiftung ist begrenzt und endet spätestens, wenn der Stiftungszweck erfüllt oder das Kapital aufgebraucht ist.