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Das Projekt "ENB GC" ist Bestandteil der umfassenden Campus-sanierung der RUB und führt diese als zweites Projekt in der G-Reihe nach dem Naubau GD fort. ENB steht dabei für "Ersatzneubau".
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Der Ersatzneubau GC ist Teil der umfassenden Campussanierung an der Ruhr-Universität Bochum. Anlass für die Sanierung bzw. Erneuerung nahezu aller Institutsgebäude auf dem Campus sind Schadstoffbelastungen aus den bauzeitlich verwendeten Baustoffen und Materialien.
Das Grundkonzept der rollierenden Campussanierung mit dem Ziel, dass jede Nutzergruppe – sanierungsbedingt – möglichst nur einmal umziehen muss, hat nach wie vor Bestand. Der Auftakt wurde mit den beiden Neubauten ID und GD am Ende der I- bzw. G-Reihe gemacht um die benachbarten Gebäude freiziehen zu können.
In der I-Reihe ist die Sanierung zwischenzeitlich abgeschlossen. Nach der Kernsanierung von IC wurden die Gebäude IA und IB abgerissen und Ersatzneubauten errichtet. Diese Entscheidung wurde auch deswegen getroffen, weil IA und IB ursprünglich für Büronutzungen geplant waren und in ihrer Struktur für die nun technischere Ausrichtung mit Laboren und Werkstätten der Naturwissenschaften nicht gut geeignet waren.
Das Projekt IA-IB wurde 2018 abgeschlossen, in den Gebäuden konnte zum Wintersemester 2018/19 der Betrieb aufgenommen werden. Nach Abschluss des Umzugs und Einzugs der Nutzer aus NA wurde dieser Gebäudekomplex seitens der RUB außer Betrieb genommen und im August 2019 an den BLB zurück übergeben.
NA als erstes Projekt in der N-Reihe geht mit den Vorbereitungen zum Abbruch noch 2021 in die Umsetzung, in der G-Reihe folgt der Ersatzneubau GC. Baubeginn für den Abbruch des Komplexes GC ist für den Sommer 2023 geplant. Die Reihensanierung N- und G- Reihe laufen dann im Anschluss weiter.
Ein 2018 verabschiedetes übergeordnetes Konzept zur Baustellenlogistik in der N- und G-Reihe sieht eine Einbahnstraßenregelung in der N-Südstraße vor. Weiterhin soll die neue G-Süd-Süd-Straße die Beeinträchtigung der G-Reihengebäude aus Baustellenverkehr reduzieren (siehe Übergeordnete Baustellenlogistik).
Ein weiterer Meilenstein wird die Sanierung des Verkehrsbauwerks in der Zentralachse. Auch diese Maßnahme wird zweigeteilt sein. In einem ersten Schritt werden die Parkebenen saniert. Im zweiten Schritt der Überbau, Forum und angrenzende Flächen. Baubeginn wird hier etwa Mitte 2024 sein.
Um die Parksituation während der Sanierung des VBW und der zukünftigen Baumaßnahmen in der N-Reihe zu entschärfen wird bis Anfang 2024 östlich von ID das sogenannte „Parkhaus Ost“ PHO (siehe Parkhaus Ost) mit rd. 1.000 Stellplätzen sowie E-Ladestruktur und Photovoltaikanlage entstehen.
Die Baustellen der Campussanierung werden die RUB bis 2040 und vermutlich auch darüber hinaus prägen. Die Projekte NA und GC sind die Auftaktmaßnahmen der N- und G-Reihe und es ist davon auszugehen, dass auch die Folgeprojekte Ersatzneubauten werden.
Mit dem Ziel, die Beeinträchtigungen des Unibetriebs u.a. durch den unvermeidlichen Baustellenverkehr soweit wie möglich zu reduzieren, wurden im Vorfeld umfangreiche verkehrsplanerische Untersuchungen durchgeführt. Hieraus sind verschiedene Varianten hervorgegangen, die evaluiert und durch weitere Gutachten unterstützt wurden.
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Wann geht es los und wie lange dauert es?
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Bauzeitlich bedingt sind im Gebäudekomplex GC eine Vielzahl von Stoffen und Materialien verbaut, die nach heutigen Erkenntnissen als Schadstoffe einzuordnen sind und als gesundheitsgefährdend gelten.
Die Gefahrstoffe sind in vielen Fällen in gebundener Form anzutreffen, im Falle von PCB gehen sie aber auch in die Raumluft über. Die Gruppe der PCB (polychlorierte Biphylene), die in vielen Materialien verwendet wurden, kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Sie sind insbesondere in Dichtstoffen, Fugenmaterialien, aber auch Beschichtungen und Anstrichen enthalten.
Die Gesundheitsgefährdung ergibt sich aus dem Übergang der PCB in die Raum- und damit in die Atemluft. Bei Überschreitung bestimmter Grenzwerte ergibt sich gem. PCB-Richtlinie NRW die Notwendigkeit zur Durchführung entsprechender Maßnahmen.
Das Vorhandensein der Schad- und Gefahrstoffe ist somit letztlich auch der Grund für die Durchführung der Abbruchmaßnahme und die Erstellung des Ersatzneubaus.
Der Abbruch unterliegt u.a. den Regelungen des Kreislaufwirt-schaftsgesetzes (KrWG). Daher müssen die im Objekt vorhandenen Schadstoffe vor Abbruch möglichst umfänglich ausgebaut werden, so dass der Anteil des verwertbaren Abbruchgutes (Metalle, Kunststoffe, mineralische Baustoffe) möglichst hoch ist und der zu beseitigende Anteil (Schadstoffe, bzw. schadstoffbelastete Materialien) möglichst gering.
Das KrWG fordert entsprechend eine Separierung von Schadstoffen/gefährlichen Stoffe, sowie der jeweiligen Fraktionen verwertbarer Stoffe.
Das Ziel der Schadstoffsanierung im GC-Projekt ist daher nicht z.B. die Einhaltung von Grenzwerten in der Raumluft (wie es bei der Kernsanierung der Fall gewesen wäre), sondern die Entfernung und Separierung der Schadstoffe von Bauteilen und Materialien vor dem mineralischen Abbruch. Mit dem Ziel, aus dem Abbruch-volumen einen möglichst hohen Anteil an wiederverwertbaren Stoffen zu erhalten.
Der Ausbau der gefährlichen Stoffe für den späteren Abbruch erfolgt jedoch genauso wie bei einer Sanierung im Bestand unter strenger Einhaltung und Überwachung der anzuwendenden Gesetze, Normen, Richtlinien und Regelungen, z.B. Gefahrstoff-verordnung (GefStoffV) oder den jeweiligen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS).
In diesen Regularien wird der Umgang mit Gefahrstoffen beschrieben mit dem Ziel, die Personen die mit diesen Stoffen z.B. beim Ausbau umgehen vor gesundheitlichen Gefahren (akut wie auch langfristig) zu schützen. Die Anforderungen betreffen z.B. die Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsplätze, Hygiene-vorschriften, Angaben zur einzusetzenden Schutzausrüstung, anzuwendenden Arbeitsverfahren, Staubvermeidung, aber auch den Transport innerhalb und außerhalb der Arbeitsbereiche sowie die Entsorgung.
Ziel ist es, das Expositionsrisiko – also die Gefahr, dass Menschen mit den Stoffen in Kontakt kommen – in allen Phasen vom Ausbau bis zur fachgerechten Entsorgung möglichst gering zu halten bzw. auszuschließen.
Aus diesen hohen Anforderungen an den Gesundheitsschutz der Arbeitskräfte auf der Baustelle lässt sich ableiten, dass dadurch auch insbesondere für die „Anwohner“ der Baustelle keinerlei Gefährdung zu befürchten ist. Hier spielt insbesondere eine Rolle, dass Gefahrstoffe sicher und reißfest verpackt werden.
Die Einhaltung der Anwendung der entsprechenden Vorschriften wird im Rahmen der Eigenüberwachung der ausführenden Firmen sowie durch einen unabhängigen Sachverständigen / SiGeKo sichergestellt.
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