Welches Ziel verfolgt das Programm?
Die Ruhr-Universität Bochum möchte mehr hervorragende ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für Gastaufenthalte auf dem Campus gewinnen, um die internationale Forschung und fremdsprachliche Lehre in den Fakultäten zu stärken sowie die Netzwerkbildung und die akademische Zusammenarbeit mit den entsendenden Institutionen auch mit Blick auf die studentische Mobilität zu befördern.
Die Erreichung dieser Ziele soll durch die Einrichtung eines Matching Funds und eines Prämienprogramms befördert werden.
- Aus dem Matching Fund wird die Einrichtung zusätzlicher internationaler, ggf. DAAD-geförderter Gastprofessuren durch die Übernahme von 30% der Gehaltskosten der zu berufenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gefördert. Für DAAD-geförderte Gastdozenturen werden 10% der Gehaltskosten übernommen.
- Mit dem Prämienprogramm wird die Einrichtung von Gastprofessuren bzw. –Dozenturen mit 5.000 Euro für jede eingeworbene Personenförderung gewürdigt.
In Linie 1 (Gastprofessuren) kann bei Einrichtung eines Gastlehrstuhls, auf den über eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren sukzessive Gastprofessorinnen oder Gastprofessoren berufen werden, sowohl ein Gehaltskostenzuschuss als auch eine Prämie über 5000 € pro "eingeworbener" Person beantragt werden. Die Gäste erhalten einen temporären Arbeitsvertrag mit mindestens dreimonatiger Laufzeit an der Ruhr-Universität. 30 % der Gehaltskosten werden aus zentralen Mitteln beigesteuert. Die verbleibenden 70 % werden entweder im Falle eines erfolgreichen Förderantrags beim DAAD von diesem übernommen oder sind von der Fakultät / dem Institut auf andere Weise zu erbringen. Unter Gastprofessuren werden hierbei, in Analogie zu den Förderrichtlinien des DAAD, Professuren verstanden, die mit mindestens promovierten Wissenschaftlerinnen und/oder Wissenschaftlern besetzt werden, die jeweils mit mindestens 6 SWS in die Lehre an der Ruhr-Universität eingebunden sind.
In Linie 2 (Gastdozenturen) handelt es sich, im Gegensatz zu den Gastprofessuren, um Individualförderungen. An die einzuladen Personen werden die gleichen Anforderungen gestellt wie in Linie I (temporärer Arbeitsvertrag, Aufenthaltsdauer ab drei Monate, mindestens Promotion, 6 SWS Lehre).
Pro "eingeworbener" Person kann eine Prämie von 5.000 Euro beantragt werden.
Für DAAD-geförderte Gastdozentinnen oder Gastdozenten werden 10% der Gehaltskosten aus zentralen Mitteln bereitgestellt. Die verbleibenden 90 % werden vom DAAD übernommen. Im Falle der Einrichtung einer Gastdozentur ohne DAAD-Förderung können keine Mittel aus dem Matching Fund, sehr wohl aber eine Prämie gewährt werden.
In Linie 3 stehen internationale Gäste im Fokus, die keinen Arbeitsvertrag an der RUB erhalten und die beispielsweise wegen eines Forschungsprojektes oder einer gemeinsamen Publikation an die RUB kommen, sich in diesem Zusammenhang aber auch in der Lehre engagieren. Für solche Gäste kann einmal jährlich eine Prämie über 1.000 € für eine/n International Visiting Professor (definiert als Inhaber/in einer ordentlichen Professur im Heimatland) beantragt werden. Zusätzlich kann, ebenfalls einmal jährlich, eine Prämie über 500 € für eine/n International Visiting Scholar (definiert als Person, die an ihrer Heimateinrichtung als Wissenschaftler/in unterhalb der Qualifikationsstufe einer Professur beschäftigt ist) beantragt werden. Voraussetzung in beiden Fällen ist, dass die entsprechende Person Lehrverpflichtungen in Höhe von mindestens 2 SWS an der RUB übernimmt. Eine DAAD-Förderung der entsprechenden Person ist keine Vorbedingung. Pro Gast kann nur eine Prämie ausgeschüttet werden, auch wenn sich die Person innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten mehrmals für kürzere Zeiträume an der RUB aufhält und lehrt.
Wer kann die Prämie beantragen?
Das Programm richtet sich an alle Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der RUB. Maßgebend für eine Förderung ist, dass die Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sich in der akademischen Lehre engagieren.
In an den DAAD gerichteten Förderanträgen kann auf das Universitätsprogramm "Visiting Professors" als unterstützende Maßnahme der Ruhr-Universität hingewiesen werden. Die Mittel aus dem Matching Fund und dem Prämienprogramm können als Eigenanteil der Hochschule angegeben werden.
Wer entscheidet über den Antrag und welche Kriterien werden zugrunde gelegt?
Voraussetzung für die Gewährung der Mittel sind
- in Linie 1 die erfolgte Einrichtung einer internationalen Gastprofessur oder Gastdozentur, dokumentiert durch eine entsprechende Eingangsbestätigung der DAAD-Förderung oder entsprechender Beschlüsse (z.B. Fakultätsratsprotokoll),
- in Linie 2 die nachweislich erfolgte Einwerbung einer Förderung einer oder eines individuellen Gastdozentin oder Gastdozenten durch den DAAD, dokumentiert durch eine entsprechende Förderzusage, oder eine bindende Bestätigung, dass die entsprechenden Gehalts- und Sachkosten aus anderen Mitteln erbracht werden,
- in Linie 3 ein Nachweis über die Position der / des eingeladenen Wissenschaftlerin / Wissenschaftlers an ihrer / seiner Heimatinstitution, eine Kopie des Beschlusses des Fakultätsrates (oder des Direktoriums einer ZWE) über die Einladung des Gastes sowie Nachweise der Fakultät über den erfolgten Antritt des Besuchs an der RUB und über die Übernahme der Lehrverpflichtungen.
Über die Bewilligung entscheidet die Prorektorin / der Prorektor für Lehre.
Wie hoch ist die Prämie?
Der Matching Fund übernimmt 30% der Personalkosten für Gastprofessuren (Linie 1) und 10% der Personalkosten für Gastdozenturen (Linie 2, nur bei Vorliegen einer DAAD-Förderung).
Die Prämie für die Einwerbung einer DAAD-Förderung beträgt 5.000 Euro pro geförderter Person in Linie 1 und 2.
Die Prämie für die Einwerbung einer Person in Linie 3 beträgt je nach Status der eingeladenen Person 1.000 Euro oder 500 Euro.
Welche Antragsfristen müssen beachtet werden?
Die Beantragung von Mitteln aus dem Matching Fund sollte in einem deutlichen zeitlichen Zusammenhang mit der Entscheidung über die Einrichtung und ggf. der Bewilligung der Förderung durch den DAAD (in Linie 2) stehen.
Die Beantragung von Prämien soll deshalb innerhalb von drei Monaten nach dem Eintreffen der Bewilligung / der internen Entscheidung bzw. im Falle von Linie 3 dem Eintreffen des Gastes auf dem Campus erfolgen.
Wir freuen uns auf Ihre Anträge!
Zur Antragstellung beim DAAD beraten wir sie gern im Vorfeld.