Universitätsprogramme

Innovative Praxisprojekte

Programm zur Entwicklung und Erprobung interdisziplinärer und transferorientierter Lehrformate.

Welches Ziel verfolgt die Förderung?

Um das Transferpotenzial und ein fächerübergreifender Praxisbezug der einzelnen Fachdisziplinen auch in die Lehre zu integrieren, wird die Entwicklung und Erprobung interdisziplinärer, transferorientierter Lehr- und Lernformate auf dem Campus und darüber hinaus unterstützt. Dabei sollen aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Herausforderungen (z.B. UN Sustainable Development Goals wie Klimaschutz, Armutsbekämpfung, Nachhaltige/r Konsum und Produktion etc.) in Form eines Challenge-basierten Lehrformats die Ausgangsbasis bilden, für die in interaktiven Lernsettings innovative Lösungen generiert werden. Egal, ob durch den Transfer von Wissen oder der Praxisfragestellung ein innovatives Produkt, eine Dienstleistung oder ein Konzept für gesellschaftliche Problemlösungen erarbeitet wird, im Zentrum steht die Anwendung und praktische Umsetzung wissenschaftlich-forschender Kompetenzen auf einen gesellschaftlichen, praxisrelevanten Problemkontext, um darüber neue Ideen zu entwickeln und zu erproben.

In den geförderten Lehr- und Lernformaten sollen Studierende, Lehrende und ggf. externe Praxispartner interaktiv an einer komplexen Praxisherausforderung in Form einer Challenge arbeiten. Die Studierenden sollen in diesem Rahmen in interdisziplinären Teams unterschiedliche Perspektiven einbringen und gemeinsam kreative Ideen mit einem hohen Grad an Selbstorganisation erarbeiten können. Ziel ist es, dass die Studierenden ihre im Studium erworbenen Fachkompetenzen exemplarisch anwenden. Sie sollen Fähigkeiten wie Eigeninitiative, Kreativität, Innovationsfreudigkeit und Anwendungskompetenzen weiterentwickeln und diese bei Gründungsabsichten oder allgemein in ihrem Berufsleben nutzen können. Zudem fördern Herausforderungen aus der Praxis den Umgang mit Unsicherheiten, da die Studierenden selbstständig die Vorgehensweise bei der Bearbeitung der Praxisfragestellung im Team festlegen.

Wer kann die Förderung beantragen?

Die Förderung richtet sich an alle Fakultäten und zentrale wissenschaftliche Einrichtungen, die Studiengänge verantworten. Die Lehrformate sollen interdisziplinär ausgerichtet sein, um unterschiedliche Fachperspektiven für die Arbeit an den Praxisproblemen zu nutzen. Die Anträge müssen durch ein positives Votum des Fachschaftsrats und des Dekanats der Fakultät mitgetragen werden. Pro Durchlauf kann die Erprobung und Entwicklung von drei Lehrformaten mit Personal- und Sachkosten (siehe unten) gefördert werden.

Welche Entscheidungskriterien werden für eine Förderung zugrunde gelegt?

Folgende Kriterien sollten in den Anträgen Berücksichtigung finden:

  • In den Vorhaben sollte die Transfer- und Praxisorientierung deutlich werden, d.h. Sie
    • nehmen konkrete gesellschaftliche Praxisherausforderungen (siehe z.B. UN Sustainable Development Goals) als Anlass und folgen daher einem problemorientierten didaktischen Prinzip;
    • integrieren eine Ausgestaltung einer praktischen Herausforderung („challenge“), wobei Studierende die Lösungsentwickler*innen für die Praxisfrage sind;
    • vermitteln und erproben das notwendige Fachwissen und die methodischen Fähigkeiten (z.B. Projektmanagementmethoden, Kreativitätstechniken) für die spätere Bearbeitung der Challenge und um den Transfer von Studieninhalten exemplarisch einzuüben, um so den Studierenden die Entwicklung innovativer Lösungen und Konzepte zu ermöglichen;
    • sensibilisieren für lösungsorientiertes Denken durch die von Studierenden eigenständige Bearbeitung der Praxisfragestellungen im Rahmen der Lehrveranstaltung;
    • integrieren Querbezüge aus interdisziplinären Zusammenhängen, um zu neuen Perspektiven und Ideen zu gelangen;
    • integrieren Praxisakteure, etwa als Vorbilder, Auftraggeber*innen oder Berater*innen in die Lehr- und Lernformate, welche dahingehend aktiv in die Bearbeitung der Challenges einbezogen werden können;
  • Die Vorhaben können in einer zeitlich flexiblen Form durchgeführt werden, etwa jenseits vom wöchentlichen Veranstaltungsrhythmus und/oder durch eine Projektorientierung, sollten jedoch mind. zwei Mal durchgeführt werden.
  • Die Vorhaben sollen bestenfalls die bestehende Forschungs- und/oder Lerninfrastruktur wie der RUB-Makerspace (siehe Informationen unten) nutzen, um im Erfolgsfall die Projekte nachhaltig verstetigen zu können. Anträge, welche den RUB-Makerspace in ihrer Planung berücksichtigen, werden besonders begrüßt.

RUB-Makerspace

Derzeit entsteht auf Mark 51°7 im ehemaligen Opel-Verwaltungsgebäude auf etwa 2000 m² der RUB-Makerspace.

Er ist ein praktischer Lernort, eine offene Werkstatt für Studierende aller Disziplinen, Start-ups und letztendlich jede und jeden Interessierten. Unter „offener Werkstatt” ist dabei in der Tat ein Ort zu verstehen, der allen offensteht und neben nahezu vollumfänglich ausgestatteten Werkstattbereichen (bspw. Metallbau-, Holz- und Elektrotechnische Werkstatt) auch einen großen Kreativbereich mit 3D-Druckern, Lasercuttern und Arbeitsplätzen zur Medienproduktion oder Textiltechnik beinhaltet. VR- und AR-Technologien, ein Film- und Fotostudio, eine Bühne mit entsprechender Medientechnik, etwa für Veranstaltungen oder Präsentationen, Projekträumen zur Kleingruppenarbeit, ein Seminar- und ein Computerraum mit jeweils zwanzig Sitzplätzen sowie ein Co-Working- und ein Außenbereich runden das Angebot ab.

Mit Beginn des Wintersemesters 2021/2022 nimmt der RUB-Makerspace schrittweise seinen Betrieb auf und freut sich auf innovative Lehre an diesem innovativen Lernort, der sich durch seine Ausstattung und seine Möglichkeiten deutlich von der bisher verfügbaren Infrastruktur an der RUB abhebt und damit völlig neue Möglichkeiten für Lehrende und Studierende schafft.

Wie sieht die Förderung aus?

Der Wettbewerb fördert die Konzeptentwicklung und -erprobung:

  • Beantragt werden können Mittel für Personal- und Sachkosten zur Konzeption und Durchführung von transferorientierten Lehrveranstaltungen oder Modulen. Die Förderung zielt darauf, Lehrende bei der Konzeptionierung und Erprobung neuer Arbeitsformen, Zeitrhythmen oder Bereiche zu entlasten. Der Zeitraum der Förderung erstreckt sich über zwei Semester.
    • Personalkosten: Als Entlastungsressource kann eine Stelle nach TV-L 13 mit 19,915 Std./Woche über ein Jahr beantragt werden.
    • Sachkosten: Beantragt werden können Mittel für Sachkosten, die zur Umsetzung transferorientierter Lehre und innovativer Praxisprojekte erforderlich sind sowie Mittel für Veranstaltungen. Dabei kann es sich etwa um Kosten für Technik, Referenten und Referentinnen, studentische beziehungsweise wissenschaftliche Hilfskräfte und Verpflegung handeln. Beantragt werden können Sachmittel für projektspezifische Beschaffungen in Höhe von 20.000 Euro.

Wie sieht das Verfahren aus und wer entscheidet über die Förderung?

Die Vergabe erfolgt innerhalb eines wettbewerblichen Verfahrens. Zur Teilnahme nutzen Sie bitte das online bereitgestellte Antragsformular, in dem das Vorhaben, seine Zielgruppe, die curriculare Einbindung in die Lehre und die angebotenen Studiengänge, ein Zeitplan sowie die beantragten Ressourcen dargestellt werden. Zudem sollen erste Überlegungen im Hinblick auf Verstetigungsmöglichkeiten skizziert werden.

Dem Antragsformular kann, falls erforderlich, eine zusätzliche Seite mit Grafiken, Tabellen o.ä. zur näheren Erläuterung beigefügt werden. Weitere Anlageseiten sind, bis auf die beiden Stellungnahmen des Dekanats und der Fachschaft, nicht zugelassen.

Die fächerübergreifend und gruppenparitätisch zusammengesetzte Universitätskommission für Lehre (UKL) berät die Anträge und spricht eine Empfehlung an das Rektorat aus, das über die Förderung entscheidet. Zur Bewertung der Anträge, die eine Nutzung des Makerspace vorsehen, wird die UKL zur externen Beratung Vertreter*innen des Makerspace heranziehen.
Um die Erfahrungen, die während der Erprobung der Lehrformate gesammelt werden, auch für Dritte nutzbar zu machen, werden die Formate evaluiert. Die Evaluation wird die Formate anhand feststehender Kriterien charakterisieren und konkrete Handlungshinweise für einen Transfer liefern.

Welche Antragsfristen müssen beachtet werden?

Der Wettbewerb sieht pro Jahr eine Runde vor. Der Stichtag für die Förderungen vom Sommersemester 2023 bis einschließlich Wintersemester 2023/24 ist der 15.10.2022.

Reichen Sie Ihre Anträge per Mail an universitaetsprogramme-lehre@rub.de unter dem Betreff „Innovative Praxisprojekte“ ein. Bitte informieren Sie auch Ihre Institutsleitung und das Dekanat Ihrer Fakultät über Ihre Antragstellung.

Antrag herunterladen

Wir freuen uns auf Ihre Konzepte und beraten Sie gern im Vorfeld.

Ansprechpartnerin

  • Deborah Beutler
    Dezernat 1 - Abteilung für Hochschulentwicklung und Gremien
    Entrepreneurship Education - Worldfactory Start-up Center
    UV 03/340
    Telefon: +49 234 32 23499
    E-Mail: deborah.beutler@uv.rub.de

Exzellenz Start-up Center.NRW

Im Rahmen des vom NRW-Wirtschaftsministeriums geförderten World Factory Start-up Centers (WSC) wird Transfer als dritte Säule gemeinsam mit Forschung und Lehre institutionell und organisatorisch an der RUB verankert. Mit dem WSC soll dabei unter anderem das Transferpotenzial in der disziplinären Breite der RUB mit ihren 20 Fakultäten weiter erschlossen werden und auch Eingang in die Lehre der RUB finden.

Bildliche beispielhafte Darstellung eines Doktorhuts
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