Kreislaufwirtschaftsgesetz

Der Zweck des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ist die Schonung von Ressourcen und die umweltverträgliche Behandlung von Abfällen, mit dem Ziel insbesondere den Anteil der zu deponierenden Abfälle zu verringern. Für die Abbruchmaßnahme bewirkt das KrWG z.B. das vor Abbruch eine Schadstoffentfrachtung durchgeführt wird um möglichst große Fraktionen wieder- oder weiterverwertbarer Wertstoffe zu erhalten.

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