Mängelbeseitigung

Treten im Laufe einer Baumaßnahme – vor Abnahme – Mängel auf, so hat der Auftragnehmer das Recht zu Nachbesserung. Hierzu wird er durch den Auftraggeber aufgefordert, ggf. mit Nachfrist. Mängelbeseitigung, etwaige Sanktionierungen, Schadenersatzregelungen, Teilkündigungen etc. sind in der VOB/B geregelt.

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