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Lore Agnes Vision

Das neue Programm Lore Agnes Vision fördert Gleichstellung und Diversität an den Fakultäten und anderen Einrichtungen der Ruhr-Universität Bochum.

Über das Programm „Lore Agnes Vision“

In Zukunft werden den Fakultäten, den zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und der zentralen Verwaltung Mittel für ihre Gleichstellungs- und Diversitätsarbeit zur Verfügung gestellt – insgesamt 150.000 Euro pro Jahr.

Die Einrichtungen erhalten je nach Größe zwischen 3.000 und 11.000 Euro.

Die Mittel werden jährlich zu Beginn des Sommersemesters zur Verfügung gestellt und richten sich zur Hälfte an die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten und zur Hälfte an die dezentralen Diversitätsbeauftragten.

Die zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen, an welchen derzeit noch keine dezentralen Diversitätsbeauftragten existieren, werden aufgefordert, solche zu benennen. Dadurch soll die Zusammenarbeit der Fakultäten/ZWEs mit ihren Beauftragten und die Zusammenarbeit zwischen den Beauftragten gestärkt werden – auch über Einrichtungen hinweg.

Für die zentralen Einrichtungen geht das Budget an die zentralen Beauftragten.

Wofür können die Lore Agnes Vision-Mittel verwendet werden?

Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte verwenden die Mittel unter Bezug auf die jeweiligen Zielvereinbarungen ihrer Einrichtung für Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung.

Dezentrale Diversitätsbeauftragte verwenden die Mittel für Maßnahmen zur Förderung von Diversität, Inklusion und Antidiskriminierung.

Die dezentralen Beauftragten erfassen die Bedarfe der jeweiligen Einrichtung und tauschen sich über einrichtungsübergreifende Bedarfe aus. Zur Umsetzung von Maßnahmen wird vorausgesetzt, dass die Einrichtungen einen Eigenanteil bereitstellen. Mittel, welche bereits für die Themenbereiche eingesetzt werden, dürfen im Zuge des Programms nicht gekürzt werden.

Zentrale Beauftragte (Gleichstellung und Antidiskriminierung) verwenden die Mittel für Maßnahmen, die sich an Studierende und/oder die Beschäftigten der zentralen Einrichtungen richten.

Zusammen mehr erreichen: Für themenübergreifende Maßnahmen können Gleichstellungs- und Diversitätsbeauftragte zusammenarbeiten. Auch eine einrichtungsübergreifende Zusammenarbeit ist erwünscht.

Grundsätzlich gilt

Aus den Mitteln kann kein hauptamtliches Personal finanziert werden. Die Aufstockung beziehungsweise Einstellung von studentischen Hilfskräften ist aber möglich.

Bewirtungs- und Repräsentationskosten könnten aus den Mitteln – mit Ausnahme von Kaffee, Wasser, Tee und Gebäck im Rahmen von LAV-Veranstaltungen – ebenfalls nicht finanziert werden.

Beispiele für die Verwendung von LAV-Mitteln:

  • Fortbildungsangebote
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Workshops (und gegebenenfalls damit verbundene Honorarkosten)

Für alle Einrichtungen wird eine Finanzstelle auf Ebene des Dekanats oder der Geschäftsführung eingerichtet. Die Einrichtungen stellen eigenverantwortlich sicher, dass die dezentralen Beauftragten über die Verwendung der Mittel entscheiden. Alle Einrichtungen haben die Möglichkeit, eine Jahresrate anzusparen. Darüber hinaus nicht verausgabte Mittel gehen zurück ans Rektorat.

Die zentralen Gleichstellungsbeauftragten sowie die Antidiskriminierungsbeauftragte beraten bei inhaltlichen Fragen zur Mittelverwendung. Es ist geplant, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die mit Blick auf die Verwendung von LAV-Mitteln weitere Ideen und Impulse entwickelt und bereitstellt.

Welche Nachweise müssen über die Verwendung der Mittel erbracht werden?

Im Zuge der Überprüfung der Zielvereinbarungen zur Gleichstellung werden Gleichstellungsmaßnahmen evaluiert, die im Programm umgesetzt wurden.

  • Zentrale Gleichstellungsbeauftragte berichten über den Erreichungsgrad anhand der Zielvereinbarungen im Rektorat.
  • Dezentrale Diversitätsbeauftragte berichten anhand kurzer Evaluationsformulare auf dem letzten Netzwerktreffen der dezentralen Diversitätsbeauftragten im Wintersemester über die Verwendung der Mittel.
  • Die zentrale Antidiskriminierungsbeauftragte berichtet über die Verwendung in ihrem Jahresbericht im Rektorat.
  • Die zentralen Beauftragten berichten über die Verwendung der Mittel für die zentralen Einrichtungen im Rektorat.

Ansprechpersonen

  • Alexandra Wassermann
    Dezernat Hochschulentwicklung und Strategie
    Abteilung Hochschulentwicklung und Gremien

Inhaltliche Beratung zu Projektideen

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