2. Leitsätze
Das Handeln der Universität, ihrer Mitglieder und Angehörigen ist selbstverständlich an Gesetz und Recht gebunden. Die Richtlinie benennt grundsätzliche Anforderungen an die Tätigkeiten und Handlungsweisen der Mitglieder und Angehörigen der Ruhr-Universität. Sie stellt Schwerpunkte heraus, die in der universitären Praxis besondere Bedeutung haben. Mit der Richtlinie soll jede und jeder Einzelne zu eigenverantwortlichem Handeln ermutigt werden. Die Ausgestaltung der Leitsätze an der Ruhr-Universität ist in weiterführenden Unterlagen erläutert, auf die jeweils verwiesen wird. Hier befinden sich auch die Ansprechpersonen, die Mitglieder und Angehörige der Ruhr-Universität kontaktieren können, wenn sie etwa in Sorge sind, aus Unkenntnis ein Fehlverhalten zu begehen.
Integrität im Geschäftsverkehr
Die Ruhr-Universität toleriert keinerlei Form von Korruption, Bestechung oder Vorteilsnahme. Eigentum der Ruhr-Universität darf grundsätzlich nicht für private Zwecke genutzt oder aus dem räumlichen Bereich der Universität entfernt werden. Dies gilt nicht für die dienstliche Nutzung von Arbeitsmitteln außerhalb der Universität. Die private (Mit-)Nutzung mobiler Kommunikations- und DV-Geräte ist im Rahmen der üblichen Praxis gestattet.
Transparente und ordnungsgemäße Verfahren
Personenbezogene Entscheidungsprozesse werden durch adäquate Normen und Ordnungen geregelt. Geschäftsprozesse sind angemessen und transparent zu dokumentieren. Die korrekte und vollständige Erfassung rechnungslegungsrelevanter Informationen ist durch ein adäquates internes Kontrollsystem sichergestellt.
Trennung von dienstlichen und privaten Interessen
Alle Mitglieder und Angehörigen der Ruhr-Universität haben ihre privaten Interessen von denen der Universität strikt zu trennen. Auch bei Personalentscheidungen, Prüfungen oder Geschäftsbeziehungen zu Dritten zählen ausschließlich sachliche Kriterien.
Einhaltung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis
Die Ruhr-Universität trägt im Rahmen ihrer Befugnisse dafür Sorge, dass ihre Mitglieder und Angehörigen sowie die in ihren Einrichtungen Tätigen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis befolgen.
Schutz des geistigen Eigentums
Wissenschaftliche Erfindungen und geistiges Eigentum dürfen ohne Autorisierung durch den Berechtigten nicht benutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Schutzrechte Dritter sind zu respektieren.
Offene Lehr-/Lernkultur
Die Ruhr-Universität fördert eine Lernkultur, die den offenen Dialog aller Beteiligten schätzt und hierzu ermutigt.
Schutz von Mensch und Umwelt
Die Ruhr-Universität ist sich ihrer Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit der Menschen bewusst. Sie setzt sich für den Schutz der Umwelt und der Tiere ein.
Förderung und Wahrung der Chancengleichheit
Die Ruhr-Universität fördert Chancengleichheit und Vielfalt. Beides sind unverzichtbare Voraussetzungen für eine hohe Reputation und den Erfolg der Universität.
Fairer Umgang am Arbeits- und Studienplatz
Die Mitglieder und Angehörigen der Ruhr-Universität begegnen einander sowie Gästen freundlich, sachbetont, wertschätzend und respektvoll. Diskriminierung und Belästigung jeglicher Art werden nicht geduldet. Führungskräfte und Lehrende tragen dabei eine besondere Verantwortung. Sie organisieren und leiten ihre Verantwortungsbereiche so, dass die Einhaltung von Gesetzen und universitätsinternen Regeln gewährleistet ist.
Kontinuierliche Verbesserung
Die Ruhr-Universität nimmt neue Anforderungen konstruktiv auf. Im Sinne eines hohen Qualitätsanspruchs und einer optimalen Serviceorientierung werden Beschwerden und Verbesserungsvorschläge zügig und fair überprüft und bearbeitet.