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Compliance-Richtlinie

Die Ruhr-Universität Bochum ist sich ihrer Rolle in der Gesellschaft und ihrer damit verbundenen Verantwortung bewusst.

1. Präambel

Die Ruhr-Universität als Gemeinschaft von Studierenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist sich ihrer Rolle in der Gesellschaft und ihrer damit verbundenen Verantwortung bewusst.

Daher hat die Ruhr-Universität eine Compliance-Richtlinie verabschiedet, die grundlegende Verhaltensprinzipien festlegt, die für das Handeln ihrer Mitglieder und Angehörigen leitend sein sollen.

Das Vertrauen der Studierenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie der Beschäftigten in Technik und Verwaltung, der Öffentlichkeit und der wissenschaftlichen und geschäftlichen Partner in ein verantwortungsbewusstes, gesetzestreues und moralisch integres Verhalten der Mitglieder und Angehörigen der Ruhr-Universität ist von höchster Bedeutung für das Ansehen und den Erfolg der Universität.

2. Leitsätze

Das Handeln der Universität, ihrer Mitglieder und Angehörigen ist selbstverständlich an Gesetz und Recht gebunden. Die Richtlinie benennt grundsätzliche Anforderungen an die Tätigkeiten und Handlungsweisen der Mitglieder und Angehörigen der Ruhr-Universität. Sie stellt Schwerpunkte heraus, die in der universitären Praxis besondere Bedeutung haben. Mit der Richtlinie soll jede und jeder Einzelne zu eigenverantwortlichem Handeln ermutigt werden. Die Ausgestaltung der Leitsätze an der Ruhr-Universität ist in weiterführenden Unterlagen erläutert, auf die jeweils verwiesen wird. Hier befinden sich auch die Ansprechpersonen, die Mitglieder und Angehörige der Ruhr-Universität kontaktieren können, wenn sie etwa in Sorge sind, aus Unkenntnis ein Fehlverhalten zu begehen.

Integrität im Geschäftsverkehr

Die Ruhr-Universität toleriert keinerlei Form von Korruption, Bestechung oder Vorteilsnahme. Eigentum der Ruhr-Universität darf grundsätzlich nicht für private Zwecke genutzt oder aus dem räumlichen Bereich der Universität entfernt werden. Dies gilt nicht für die dienstliche Nutzung von Arbeitsmitteln außerhalb der Universität. Die private (Mit-)Nutzung mobiler Kommunikations- und DV-Geräte ist im Rahmen der üblichen Praxis gestattet.

Transparente und ordnungsgemäße Verfahren

Personenbezogene Entscheidungsprozesse werden durch adäquate Normen und Ordnungen geregelt. Geschäftsprozesse sind angemessen und transparent zu dokumentieren. Die korrekte und vollständige Erfassung rechnungslegungsrelevanter Informationen ist durch ein adäquates internes Kontrollsystem sichergestellt.

Trennung von dienstlichen und privaten Interessen

Alle Mitglieder und Angehörigen der Ruhr-Universität haben ihre privaten Interessen von denen der Universität strikt zu trennen. Auch bei Personalentscheidungen, Prüfungen oder Geschäftsbeziehungen zu Dritten zählen ausschließlich sachliche Kriterien.

Einhaltung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis

Die Ruhr-Universität trägt im Rahmen ihrer Befugnisse dafür Sorge, dass ihre Mitglieder und Angehörigen sowie die in ihren Einrichtungen Tätigen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis befolgen.

Schutz des geistigen Eigentums

Wissenschaftliche Erfindungen und geistiges Eigentum dürfen ohne Autorisierung durch den Berechtigten nicht benutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Schutzrechte Dritter sind zu respektieren.

Offene Lehr-/Lernkultur

Die Ruhr-Universität fördert eine Lernkultur, die den offenen Dialog aller Beteiligten schätzt und hierzu ermutigt.

Schutz von Mensch und Umwelt

Die Ruhr-Universität ist sich ihrer Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit der Menschen bewusst. Sie setzt sich für den Schutz der Umwelt und der Tiere ein.

Förderung und Wahrung der Chancengleichheit

Die Ruhr-Universität fördert Chancengleichheit und Vielfalt. Beides sind unverzichtbare Voraussetzungen für eine hohe Reputation und den Erfolg der Universität.

Fairer Umgang am Arbeits- und Studienplatz

Die Mitglieder und Angehörigen der Ruhr-Universität begegnen einander sowie Gästen freundlich, sachbetont, wertschätzend und respektvoll. Diskriminierung und Belästigung jeglicher Art werden nicht geduldet. Führungskräfte und Lehrende tragen dabei eine besondere Verantwortung. Sie organisieren und leiten ihre Verantwortungsbereiche so, dass die Einhaltung von Gesetzen und universitätsinternen Regeln gewährleistet ist.

Kontinuierliche Verbesserung

Die Ruhr-Universität nimmt neue Anforderungen konstruktiv auf. Im Sinne eines hohen Qualitätsanspruchs und einer optimalen Serviceorientierung werden Beschwerden und Verbesserungsvorschläge zügig und fair überprüft und bearbeitet.

3. Implementierung

Das Handeln der Ruhr-Universität, ihrer Mitglieder und Angehörigen, ist bestimmt durch Eigenverantwortung, Aufrichtigkeit, Loyalität sowie Respekt gegenüber den Mitmenschen und der Umwelt. Die mit dieser Richtlinie verbundenen Ziele können nur erreicht werden, wenn alle Beteiligten hieran mitwirken.

Die Ruhr-Universität bietet all ihren Mitgliedern und Angehörigen Beratung und Schulungen an sowie die Nutzung der erforderlichen Informationsquellen, um Gesetzes- und Regelverstöße zu vermeiden.

Alle Mitglieder und Angehörigen der Ruhr-Universität sind für die Einhaltung der Compliance-Richtlinie verantwortlich. Führungskräfte und Lehrende nehmen dabei durch ihre Vorbildfunktion eine besondere Verantwortung wahr. Bei Beschwerden haben die Mitglieder und Angehörigen der Ruhr-Universität die Möglichkeit, sich an ihre Vorgesetzte/ihren Vorgesetzten, bei Bedarf aber auch an die übergeordnete Führungsebene oder an die Hochschulleitung zu wenden. Für ein vertrauliches Beratungsgespräch steht die Ombudsstelle der Ruhr-Universität Bochum zur Verfügung.

Die Compliance-Richtlinie ist in den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 951 vom 22.01.2013 veröffentlicht worden.

Zuständigkeiten

Jedes Mitglied, jede und jeder Angehörige der Ruhr-Universität ist aufgerufen, sein beziehungsweise ihr Handeln nach bestem Wissen an den in der Compliance-Richtlinie genannten Normen und Werten und den daraus abgeleiteten Handlungsleitsätzen auszurichten. Führungskräfte haben aufgrund ihrer Vorbildfunktion dabei eine besondere Verantwortung für die Einhaltung in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Bei konkreten Fragestellungen, die in den Leitsätzen der Compliance-Richtlinie benannt werden, sind zunächst die thematisch zuständigen Beauftragten beziehungsweise die auf den weiterführenden Webseiten aufgeführten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zu konsultieren.

Hier ist eine Übersicht der thematisch zuständigen Beauftragten:

Allgemeine Auskünfte

Justitiariat
Tel.: +49 234 32 28932
E-Mail: justitiariat@uv.rub.de

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