Außenwirtschaftsrecht und Exportkontrolle in der internationalen Zusammenarbeit
Das Regelwerk der Exportkontrolle ist Teil der umfassenden nationalen und internationalen Strategie, die primär den Gefahren im Zusammenhang mit der unkontrollierten Anhäufung von konventionellen Rüstungsgütern, der gezielte Verletzungen von Menschenrechten und den Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus vorbeugen soll.
Kenntnisse über atomare, biologische oder chemische Waffen und dazugehörige Flugkörper sowie über zivile Güter, die zum Gebrauch oder der Entwicklung solcher Waffen bestimmt sind oder bestimmt sein können, stellen ebenso wie die Güter selbst ein besonderes Gefahrenpotential dar. Daraus resultiert, dass solche Güter und auch solches Wissen nicht frei an jeden Empfänger in jedem Land geliefert werden darf.
Einige Staaten versuchen, solch strategisch relevantes Wissen zu erlangen und dieses gegebenenfalls gewinnbringend an andere Staaten weiterzugeben. Daher sollten auch Sie Ihre Augen vor den Risiken und Gefahren einer auch unbewussten Mitwirkung nicht verschließen.
Sobald grenzüberschreitend geforscht und gelehrt wird, können exportkontrollrechtliche Vorschriften zu beachten sein. Dies betrifft nicht nur Forschungsprojekte im Ausland, sondern kann schon dann relevant werden, wenn Sie Gastwissenschaftler*innen einladen, E-Mails schreiben oder Gegenstände ins Ausland transportieren.
Um Sie mit dem Umgang dieser Materie zu unterstützen, finden Sie Informationen und Ansprechpersonen im Serviceportal. Sie werden so in die Lage versetzt, die Risiken Ihrer Forschung bewerten zu können.
Weitere Informationen und Ansprechpersonen finden Sie in Kürze im Serviceportal.
Nagoya -Protokoll
Das Nagoya-Protokoll (Nagoya Protocol on Access to Genetic Resources and the Fair and Equitable Sharing of Benefits Arising from Their Utilization) ist ein internationales Umweltabkommen zur Umsetzung der Ziele der UN-Konvention über biologische Vielfalt (CBD) von 1993.
Das Nagoya-Protokoll kreiert einen völkerrechtlichen Rahmen für den Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechten Vorteilsausgleich. Auf der Basis gegenseitiger Zustimmung soll ein Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen der Ursprungsländer genetischer Ressourcen und derjenigen Länder erfolgen, in denen die genetischen Ressourcen genutzt werden. Vor allem die von Entwicklungsländern angeprangerte Biopiraterie soll so eingedämmt werden.
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