Universitätsprogramme

UNIC@RUB

Programm zum Auf- und Ausbau digitaler Lehrangebote (Virtual Mobility/Virtual Exchange) in internationaler Kooperation

Welches Ziel verfolgt das Programm?

Gefördert durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), zielt das Universitätsprogramm „UNIC@RUB“ darauf ab, innerhalb des EU-geförderten Konsortiums UNIC – The European University of Cities in Post-Industrial Transition digitale internationale Lehrangebote (Virtual Exchange; Blended Exchange) auf- und auszubauen. Gefördert wird die hochschulübergreifende Entwicklung innovativer Lehrangebote mit digitalen Komponenten in bi- und multilateralen Kooperationen mit dem Ziel, Studierende durch das gemeinsame digital-gestützte Arbeiten auf den internationalen Arbeits- und Wissenschaftsbetrieb vorzubereiten und die virtuellen Auslandsmobilitäten zwischen der RUB und den UNIC-Partneruniversitäten zu erhöhen. Die Förderung erfolgt ausschließlich über die Finanzierung von Hilfskräften.

Wer kann sich bewerben?

Lehrende aller Fakultäten und an Studiengängen beteiligter Institute können sich an dem Programm beteiligen. Anträge können auch von Lehrenden und Studierenden gemeinsam gestellt werden. Die Institutsleitung und das Dekanat der Fakultät sollen über die Antragstellung informiert werden. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Fachschaft beizufügen.

Welche Entscheidungskriterien werden für eine Förderung zugrunde gelegt?

Folgende Kriterien sind in den Anträgen zu berücksichtigen:

  • Die Vorhaben beziehen eine oder mehrere Partneruniversitäten aus dem UNIC-Netzwerk ein.
  • Die gemeinsam geplanten Formate beinhalten digitale Komponenten und kollaborative Aufgaben im internationalen Setting, die eine aktive Beteiligung der Studierenden von den Partneruniversitäten und einen Austausch ermöglichen.
  • Bei erfolgreicher Durchführung soll dieses oder ein entsprechendes Format in das Angebot des Studiengangs integriert werden.

Was wird gefördert?

Die technische und organisatorische Unterstützung bei der Entwicklung und Durchführung von Lehrveranstaltungen mit Virtual und Blended Exchange-Formaten gemeinsam mit UNIC-Partnern erfolgt durch die Finanzierung studentischer oder wissenschaftlicher Hilfskräfte.

Die maximale Förderung beträgt 3000 Euro.

Förderfähig sind auch solche Maßnahmen, die in ihrer Implementierung bereits begonnen haben oder bereits implementiert sind und nun auf UNIC-Partner ausgeweitet werden.

Wie sieht das Verfahren aus und wer entscheidet über die Förderung?

Über eingehende Anträge wird regelmäßig in zweiwöchentlichem Turnus durch das UNIC Executive Office der RUB entschieden. Bei der Vergabe wird auf eine möglichst ausgewogene Verteilung zwischen den Fakultäten geachtet.

Zur Teilnahme nutzen Sie bitte das online bereitgestellte Antragsformular, in dem das Vorhaben, seine Zielgruppe, ein Zeitplan, der bzw. die beteiligten UNIC-Partner und die beantragten Ressourcen dargestellt werden.

Dem Antragsformular kann, falls erforderlich, eine zusätzliche Seite mit Grafiken, Tabellen o.ä. zur näheren Erläuterung beigefügt werden. Weitere Anlageseiten sind, bis auf die Stellungnahme der Fachschaft, nur in begründeten Fällen möglich.

Welche Antragsfrist muss beachtet werden?

Es sind keine Antragsfristen vorgesehen, sondern die Anträge können jederzeit eingereicht werden. Da die Förderung insgesamt begrenzt ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Antragstellung. Kontaktieren Sie bitte das UNIC Team vor der Antragstellung.

Reichen Sie Ihre Anträge per Mail ein. Senden Sie sie unter dem Betreff „UNIC@RUB“ an universitaetsprogramme-lehre@rub.de. Bitte informieren Sie auch Ihre Institutsleitung und das Dekanat Ihrer Fakultät über Ihre Antragstellung.

Download Antrag (PDF)

Wir freuen uns auf Ihre Konzepte und beraten Sie gerne im Vorfeld!

Fragen und Beratung: unicteam@rub.de

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