Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat nach dem neunten Sozialgesetzbuch (§ 167, Abs. 2, SGB IX) den Anspruch auf ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM).
Die Ziele sind dabei gesetzlich vorgeschrieben:
- Arbeitsunfähigkeit überwinden
- Arbeitsunfähigkeit vorbeugen
- Arbeitsplatz erhalten
Allen Beschäftigten, die durch eine Krankheit innerhalb von zwölf Monaten insgesamt mehr als sechs Wochen ausfallen, bietet die RUB entsprechend ein BEM an.